Was ist Freilandhaltung?

 
  • Die Hühner haben neben dem Stall einen uneingeschränkten Auslauf im Freien
  • Jedem Huhn steht mindestens 4 m² Auslauffläche im Freien zur Verfügung
  • Die Auslauffläche muß zum größten Teil mit Gras bewachsen sein
  • Die Gebäude müssen den Bedingungen für Boden- und Volierenhaltung entsprechen


Das Huhn lebt wieder in seinem ursprünglichem Lebensraum und kann seinen natürlichen Bedürfnissen nachgehen. Zusätzlich zu frischen Kräutern und Gräsern, die es sich in der Natur sucht, bekommt das Huhn eine Mehrkorn-Getreide-Mischung. So erhält das Ei, mit seiner festen, braunen bzw. weißen Schale seinen unverfälschten Geschmack.

 

 

Was ist KAT?

 

KAT wurde 1995 von Unternehmen der Eierwirtschaft gegründet und ist heute die wichtigste Kontrollinstanz für die Herkunftssicherung und Rückverfolgung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern.

 

Grundlage für das Halten von Legehennen sind die von der EU festgelegten Richtlinien in den Vermarktungsnormen. Die KAT-Kriterien gehen deutlich darüber hinaus. Sie berücksichtigen die Bestimmungen der deutschen Hennenhaltungsverordnung, sowie Aspekte des Tierschutzes. Ziel ist die länderübergreifende Einhaltung der von KAT festgelegten Kriterien, eine lückenlose Kontrolle und Überwachung, der aus diesen Haltungsformen stammenden Eiern, sowie die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis hin zum Verbraucher.

 

Ein weiteres Ziel ist insbesondere die Sicherstellung der Rückverfolgung und Umsetzung der EU-Verordnung 178/2002. Mittels einer Internetdatenbank werden die Futtermittelwerke, die Packstellen, die Legebetriebe mit der Anzahl der Legehennen, der Legeleistung sowie die gehandelten Mengen zwischen allen Handelspartnern erfasst. So kann zu jeder Zeit geprüft werden, ob die Daten plausibel sind.

Für KAT gilt das Ausschließlichkeitsprinzip, d.h. es darf nur Ware von KAT-zertifizierten Betrieben bezogen werden. Zur Nutzung des KAT-Markenzeichens sind ausschließlich diejenigen Betriebe berechtigt, die selbst Inhaber einer Markennutzungsberechtigung auf der Grundlage eines eigenen Markennutzungsvertrages sind. Sofern verschiedene Betriebe, Betriebseinheiten, Betriebsteile oder Personen „unter einem Dach" im Zusammenhang mit der Produktion oder Vermarktung von Eiern tätig sind, müssen sämtliche Beteiligte bei KAT organisiert sein.

Zu den Mitgliedern des KAT gehören Legebetriebe, Packstellen und die Mischfutterindustrie. Mitglieder können auch Unternehmen werden, die Eier verarbeiten, vermarkten oder vertreiben.

 

 

www.was-steht-auf-dem-ei.de